Donnerstag, 27. August 2015

Wer darf wählen und wie gibt man seine Stimme ab

1. Der Wortlaut des Volksbegehrens 

2. Online Antragstellung zur Briefwahl (klicken Sie auf das untere Bild)



3. Eintragungsräume für die direkte Abgabe der Stimme

Eintragungsräume der Landeshauptstadt Potsdam, in denen die Eintragungslisten ausliegen:

Bürgerservice-Center der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81

montags 10 bis 18 Uhr
dienstags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr
freitags 8 bis 14 Uhr
Am 28. August 2015 und am 4. September 2015 bleibt das Bürgerservice-Center geschlossen.

Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
montags 10 bis 13 Uhr
dienstags 13 bis 18 Uhr
donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
samstags 10 bis 12 Uhr

Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
montags 10 bis 15 Uhr
dienstags 13 bis 18 Uhr
donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
Eintragungsberechtigt

4. Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche, die:

das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 19. Februar 2000 geboren sind, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen. In oben genannten Eintragungsräumen können sich nur Bürger eintragen, deren Hauptwohnung sich in Potsdam befindet. Vor der Eintragung hat man sich mit einem gültigen Personaldokument auszuweisen. Die Eintragung muss gut lesbar und vollständig sein. Unvollständige Eintragungen führen bei der abschließenden Prüfung zur Ungültigkeit.

Gleichermaßen zur Ungültigkeit führt, wenn eine Eintragung mehrfach (egal ob in eine Liste oder per Eintragungsschein) erfolgte. Es wird auch die zuerst geleistete Unterschrift ungültig.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Mehdorns Abflug


Nächster Akt: „Wir wollen einen Flughafen bauen"

Wer sich – nach der Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft (FBB 12.12.14) –  dem Glauben hingab, dass Mehdorn und der Aufsichtsrat, nun in trauter Eintracht die Lösung für ihren Baupfusch, die Fehlplanungen, die Verschiebungen der Inbetriebnahme des BER, gefunden hätten, der belegt damit, dass er nie verstanden hat,  wie viel sachliche und personelle Unfähigkeit beim BER Projekt am Werke ist.
Wir sehen uns mit dem  verkündeten  Abgang von Mehdorn in unserem Urteil zur Schmierenkomödie BER bestätigt, erklärte Ferdi Breidbach für NA. Bestätigt wird durch diesen Akt auch, dass es nur eine Lösung gibt:
  • Sicherung des Flugbetriebs für ca. 15 Jahre,
  • Abwicklung der Flughafengesellschaft und des BER Projekts,
  • Neugründung einer Flughafengesellschaft nach Insolvenz der FBB,
  • Neugründung einer Projektgesellschaft, als Aktiengesellschaft,
  • Nachnutzung BER Investment (insbesondere der entstandenen Infrastruktur)
  • Neuplanung Großflughafen an raumverträglichen Standort
  • Neubau eines Großflughafens.
Unabhängig davon, dass mit oder ohne Mehdorn die Insolvenz der FBB abgewendet werden muss, selbst ein neuer "Wundermann" oder „weißer Ritter“, falls es den noch zu finden gibt, wird nicht in der Lage sein, vor 2018 den Pfusch am Bau des zu kleinen und zu teuren BER zum vorläufigen Abschluss zu bringen. Allen, die sich und die Bürger weiter betrügen wollen, die die Schmierenkomödie weiter spielen, sei ins Stammbuch geschrieben:

Nach dem nun angekündigten Rücktritt von Mehdorn, mit Rest-Laufzeit bis Juni 2015, ist klar, dass sich Mehdorn und seine Gesellschafter, genauso wie der  unfähige Aufsichtsrat, in trauter Eintracht verzockt haben. Mehdorn hatte, darum seine ständigen unverschämten Provokationen gegenüber seinem Aufsichtsrat, sehnlichst erhofft, dass er am 12. 12. 2014 mit einer Abfindung von 1,5 Mio. Euro aus Vertragserfüllung rausgeschmissen wird. Ihm war seit langem klar, das dies für ihn eine tolle Erlösung aus seiner Sprinterei sei, mit der er nicht ans Ziel käme. Die, die ihn loswerden wollten, hatten andererseits sehnlichst gehofft, dass er selber, freiwillig, die Bühne verlässt, damit sie in der Öffentlichkeit nicht wieder als Zahlmeister aus dem Steuersäckel vorgeführt werden. Bewiesen haben so beide "Zocker": sie sind Versager auf der ganzen Linie.

Astrid Bothe