Hintergrund
Insbesondere für große Infrastrukturmaßnahmen gibt es mit der Planfeststellung ein besonderes Verwaltungsverfahren. Wesentliches Merkmal ist die Konzentrationswirkung:
Bauherr des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) ist die
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, die zu je 37 % von Berlin und
Brandenburg sowie zu 26 % vom Bund gehalten wird. Im Aufsichtsrat sind
sowohl MP Platzeck als auch der Regierende Bürgermeister von Berlin,
Wowereit, vertreten. Der Bund wird durch das Bundesministerium der
Finanzen und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung vertreten.
Trotz vieler guter Argumente insbesondere für den Standort Sperenberg setzte die Politik den bestehenden Standort Schönefeld durch; am 13. August 2004 erging der Planfeststellungsbeschluss des Landes (gleichzeitig als Gesellschafter der FBS auch Bauherr) Brandenburg; dieser sah den Abriss einer Startbahn, die Verlängerung der zweiten und den Neubau einer 4000m langen Bahn parallel zur bestehenden Bahn vor. Ungeachtet der Proteste der Bevölkerung wurde ein zeitlich uneingeschränkter
Nachtflugbetrieb sowie ein paralleler Betrieb der Starbahnen genehmigt, wobei unterstellt wurde, dass die startenden Maschinen die Bahnen geradeaus verlassen und erst nach Erreichen einer gewissen Höhe abdrehen. Eine seit April 2004 geltende Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO, die mehr Sicherheitsabstand und, wie jetzt behauptet wird, ein frühzeitiges Abdrehen parallel startender Maschinen
fordert, wurde bei der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen vorläufigen Berechnung der Abflugrouten nicht berücksichtigt.
Die Klagen gegen den Standort Schönefeld und seinen Ausbau wurden mit Beschluss des Bundesverwaltungsamtes vom 16. April 2006 im Wesentlichen abgewiesen; durchgesetzt werden konnte lediglich ein totales Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, Einschränkungen von 22.00 bis 24.00 und von 5.00 bis 6.00 sowie eine Ausweitung der „Lärmschutzzonen“.
Auch im Verwaltungsstreitverfahren vor dem BVerwG wurden die alten Flugrouten vorgelegt; so konnte das BVerwG die tatsächlichen Flugrouten und deren Folgen für die Bevölkerung in seiner Güterabwägung nicht berücksichtigen. Der Planergänzungsbeschluss von 2009 setzt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde die Vorgaben des BVerwG um. Noch immer allerdings werden hier die jetzt aktuellen Flugrouten nicht berücksichtigt. Erst mit Vorstellung der neuen Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung am 6. September 2010 ist die Katze aus dem Sack. Der Planergänzungsbeschluss wird im übrigen wegen der noch immer großzügigen Nachtflugregelungen von Anrainern beklagt.
Was ist ein Planfeststellungsbeschluss
Die Klagen gegen den Standort Schönefeld und seinen Ausbau wurden mit Beschluss des Bundesverwaltungsamtes vom 16. April 2006 im Wesentlichen abgewiesen; durchgesetzt werden konnte lediglich ein totales Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, Einschränkungen von 22.00 bis 24.00 und von 5.00 bis 6.00 sowie eine Ausweitung der „Lärmschutzzonen“.
Auch im Verwaltungsstreitverfahren vor dem BVerwG wurden die alten Flugrouten vorgelegt; so konnte das BVerwG die tatsächlichen Flugrouten und deren Folgen für die Bevölkerung in seiner Güterabwägung nicht berücksichtigen. Der Planergänzungsbeschluss von 2009 setzt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde die Vorgaben des BVerwG um. Noch immer allerdings werden hier die jetzt aktuellen Flugrouten nicht berücksichtigt. Erst mit Vorstellung der neuen Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung am 6. September 2010 ist die Katze aus dem Sack. Der Planergänzungsbeschluss wird im übrigen wegen der noch immer großzügigen Nachtflugregelungen von Anrainern beklagt.
Was ist ein Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst in der Regel alle wesentlichen Genehmigungen, wie z.B. die baurechtliche, die wasserrechtliche, die luftrechtliche oder umweltrechtliche Genehmigung. Ein formell bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss kann zwar aufgehoben werden - in der Praxis dürfte dies jedoch kaum vorkommen. Man spricht gerade bei luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen von einer erhöhten „faktischen Bestandskraft“.
Monitoring und Simulation
Aktuelle Flugbewegungen
Lärmberechnungstool des französischen Umweltministeriums
Flugverläufe am Flughafen Berlin-Schönefeld
Lärmvideo (mit Ton!) der BZ-online:
Offizielle Seiten
Stadt Potsdam
Informationen
Potsdam Aufnahme als UNESCO Welterbe
Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. April 2006
Lärmbelastungszonen nach Stand Planungsergänzungsbeschluss 2009
Informationen zum Planergänzungsverfahren
FAQ zum Thema BBI Flugrouten
Emissionen Lärm und Treibstoff
Lärmschutzgebiete SXF
Definition: Lärmrelevanz
Treibstoff-Emmission Flugzeug beim Starten entspricht 4000 VW Golf
Flugroutenkarten
DFS Routen zum Start des Flugplatzes im Juni 2012
Veröffentlicht von der DFS im Januar 2012
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Osten
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Westen über Knotenpunkt WESTI
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Osten für grössere Maschinen
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Ostwind
für Flüge Richtung Westen
DFS Routen vom 4.7.2011
Anflüge bei Ostwind
Offizielle Flugrouten der DFS nach dem Planfeststellungs-verfahren
Ausschnitt aus der Präsentation der DFS vom 17.1.2011 zum Stand der Planungen zur den Ablugrouten West des BBI (Karte 25 - Richtung West), Quelle: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/484669
Lärmkorridor für die alte Flugroutenplanung nach Planfeststellungsbeschluss
Schutzgebiete nach dem Planfeststellungsbeschluss (Quelle: MIL Brandenburg)
DFS: Vorläufige Abflugverfahren BBI (Betriebsrichtung 07) – Stand: 8.10.2010
DFS: Vorläufige Abflugverfahren BBI (Betriebsrichtung 25) – Stand: 8.10.2010
Tatsächliche Flughöhen
Quelle bild.de 22.10.
geplante Anflugrouten
Quelle bild.de 29.10.
Alternativer Vorschlag des brandenburgischen Umweltministeriums nach Veröffentlichung des Bildartikels am 19.11.
Aktueller Flugkorriodor nach Stanley Track vom 15.11.2010
Wahrscheinlicher Flugkorridor über Potsdam nach aktueller Auskunft von Experten
DFS Vorschlag vom Januar kommt unserer Befürchtung sehr Nahe.
Februar Vorschlag der DFS würde Potsdam bei den startenden Flugzeugen entlasten. Bei der geplanten Freigabe der Flugzeuge ab 5000ft = 1500m würde Potsdam dann aber doch überflogen.
Berliner Gemeinden forderten in der Lärmschutzkommission ein Überfliegen von Potsdam
Bei den Anflügen mit Ostwind (40 % der Tage im Jahr) wird Potsdam nicht verschont.
Schallpegel An-/Abflug
Landeanflüge mit Schallpegeln am Boden
Normale Freigabe der DFS
bei 5.000 ft
Freigabe bei 10.000 ft
so wie es von der Fluglärmschutzkommission mit Potsdam verabschiedet wurde.
Wahrscheinlicher Kompromiss der DFS
bei 7.500 ft. Hier zieht Potsdam den schwarzen Peter
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. April 2006
Lärmbelastungszonen nach Stand Planungsergänzungsbeschluss 2009
Informationen zum Planergänzungsverfahren
FAQ zum Thema BBI Flugrouten
Emissionen Lärm und Treibstoff
Lärmschutzgebiete SXF
Definition: Lärmrelevanz
Treibstoff-Emmission Flugzeug beim Starten entspricht 4000 VW Golf
Flugroutenkarten
DFS Routen zum Start des Flugplatzes im Juni 2012
Veröffentlicht von der DFS im Januar 2012
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Osten
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Westen über Knotenpunkt WESTI
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Westwind und Freigabe
bei 5.000 ft.
für Flüge Richtung Osten für grössere Maschinen
DFS Routen vom 4.7.2011
Bei Ostwind
für Flüge Richtung Westen
DFS Routen vom 4.7.2011
Anflüge bei Ostwind
Offizielle Flugrouten der DFS nach dem Planfeststellungs-verfahren
Ausschnitt aus der Präsentation der DFS vom 17.1.2011 zum Stand der Planungen zur den Ablugrouten West des BBI (Karte 25 - Richtung West), Quelle: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/484669
Lärmkorridor für die alte Flugroutenplanung nach Planfeststellungsbeschluss
Schutzgebiete nach dem Planfeststellungsbeschluss (Quelle: MIL Brandenburg)
DFS: Vorläufige Abflugverfahren BBI (Betriebsrichtung 07) – Stand: 8.10.2010
DFS: Vorläufige Abflugverfahren BBI (Betriebsrichtung 25) – Stand: 8.10.2010
Tatsächliche Flughöhen
Quelle bild.de 22.10.
geplante Anflugrouten
Quelle bild.de 29.10.
Alternativer Vorschlag des brandenburgischen Umweltministeriums nach Veröffentlichung des Bildartikels am 19.11.
Aktueller Flugkorriodor nach Stanley Track vom 15.11.2010
Wahrscheinlicher Flugkorridor über Potsdam nach aktueller Auskunft von Experten
DFS Vorschlag vom Januar kommt unserer Befürchtung sehr Nahe.
Februar Vorschlag der DFS würde Potsdam bei den startenden Flugzeugen entlasten. Bei der geplanten Freigabe der Flugzeuge ab 5000ft = 1500m würde Potsdam dann aber doch überflogen.
Berliner Gemeinden forderten in der Lärmschutzkommission ein Überfliegen von Potsdam
Bei den Anflügen mit Ostwind (40 % der Tage im Jahr) wird Potsdam nicht verschont.
Schallpegel An-/Abflug
Landeanflüge mit Schallpegeln am Boden
Normale Freigabe der DFS
bei 5.000 ft
Freigabe bei 10.000 ft
so wie es von der Fluglärmschutzkommission mit Potsdam verabschiedet wurde.
Wahrscheinlicher Kompromiss der DFS
bei 7.500 ft. Hier zieht Potsdam den schwarzen Peter