Donnerstag, 28. Oktober 2010

Brief an den Staatssekretär Bretschneider


Sehr geehrter Herr Staatssekretär Bretschneider,

wir möchten uns nochmals für Ihre Einladung zum Informationsgespräch mit den Kommunen und Bürgerinitiativen der betroffenen Regionen über die geplanten BBI-Flugrouten am 22. Oktober 2010 bedanken. Wir haben sehr gerne daran teilgenommen und Ihre dortigen Äußerungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

Sie selbst sprachen ja von erheblichen Kommunikationsdefiziten und offenkundigen Informationsfehlern seitens der Brandenburger Landesregierung im bisherigen BBI-Verfahren. Ihre Ausführungen ließen aber auch erkennen, dass es schwerwiegende Planungs- und Genehmigungsfehler gab.

Mit großem Erstaunen haben wir beispielsweise vernommen, dass Sie grundsätzlich die Auffassung vertreten, das Brandenburger Infrastrukturministerium sei im Rahmen des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens nur für den Bau und die Infrastruktur des Flughafens BBI Schönefeld verantwortlich, nicht jedoch für die Festlegung der Flugrouten. Dies sei – unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien – allein die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung.

Die Deutsche Flugsicherung wiederum steht – wie sowohl Sie als auch die Flugsicherung selbst mehrfach betont haben – auf dem Standpunkt, sie habe keinerlei Einfluss auf die Planung und den Bau des Flughafens, sie lege die Flugrouten lediglich so fest, wie sich dies aus dessen baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten herleite.

Mit anderen Worten: Es wird Verantwortung hin- und hergeschoben. Im Ergebnis würden Ihre Einlassungen darauf hinauslaufen, dass Sie das Planfeststellungsverfahren losgelöst von den sich daraus ergebenden Flugrouten und der damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastung durchgeführt haben und auch durchführen durften.

Wir vertreten dazu eine genau gegenteilige Ansicht: Planfeststellungsverfahren, Bau und die sich am Ende ergebenden Flugrouten sind nicht voneinander zu trennen. Sie bedingen einander und bestimmen daher insgesamt das komplette Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Anderslautende verwaltungsrechtliche Regelungen sind nach unserer festen Überzeugung verfassungswidrig.

Dies wird sich gegebenenfalls höchst- und verfassungsgerichtlich klären lassen.

Ihren Ausführungen konnten wir aber auch entnehmen, dass Ihnen an einer konfrontativen Auseinandersetzung, die letztlich sogar die Aufhebung der Genehmigung des Flughafens BBI-Schönefeld zur Folge hätte, nicht gelegen ist, sondern dass Sie im Konsens mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Lösung anstreben, die sowohl eine geringe Lärm- und Umweltbelastung der betroffenen Regionen als auch einen wirtschaftlichen Flughafenbetrieb ermöglicht.

Wir betonen ausdrücklich, dass dies auch in unserem Interesse ist.

Der von Ihnen angestrebte Informationsaustausch zwischen Behörde und Bürgern kann allerdings nur dann erfolgreich verlaufen, wenn er von Ihrer Seite ernsthaft betrieben wird. Für ein konstruktives Ergebnis ist es unabdingbar, dass Sie sich Argumenten öffnen und Gegebenheiten berücksichtigen, denen sich das Infrastrukturministerium und die Landesregierung bislang verschlossen haben.

Wie Sie wissen, vertreten wir als Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam die Interessen von zehntausenden Potsdamerinnen und Potsdamern, die vom Fluglärm des BBI durch die derzeitigen Planungen deutlich stärker betroffen wären, als dies bislang bekannt war und offen gelegt wurde. Wir setzen uns darüber hinaus aber auch für den lärmfreien und umweltverträglichen Erhalt eines wertvollen Naherholungsgebietes ein.

Wir werden mit aller Entschlossenheit dafür kämpfen, dass das Naturschutzgebiet Königswald, Sacrow und Havelseen und das Unesco-Weltkulturerbe Preussische Schlösser und Gärten von Ab- und Anflugrouten des neuen Flughafens BBI Schönefeld vollkommen verschont werden.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, gelten für Naturschutzgebiete beim Lärm- und Emissionsschutz besonders strenge rechtliche Richtlinien. Wie Ihnen sicher ebenfalls bekannt ist, gelten für eine zum Unesco-Weltkulturerbe zählende Region ausgesprochen weitgehende Auflagen für den Geräusch- und Umweltschutz sowie für den Status-quo-Erhalt. Wie Ihnen bestimmt auch bekannt ist, führt das Überfliegen von großen Seen- und Flusslandschaften durch die Reflexion der Wasseroberfläche zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms, sodass die erlaubten Dezibel-Grenzwerte hier auch bei verhältnismäßig hohen Überflügen überschritten werden können.

Alle diese Aspekte wurden bei der Prüfung der jetzt vorgesehenen Flugrouten noch nicht berücksichtigt. Alle diese Aspekte betreffen aber die Region Potsdam, zu deren Schutz wir unsere Bürgerinitiative gegründet haben.

Ein solcher Schutz müsste nicht zuletzt auch im Interesse der Brandenburger Landesregierung und des Brandenburger Infrastrukturministeriums sein: Das Potsdamer Unesco-Weltkulturerbe und die angrenzenden Naturschutzgebiete werden Jahr für Jahr von Millionen Touristen besucht. Sie sind daher ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für die Region. Wir können nicht glauben, dass dem Land Brandenburg und insbesondere Ihrem Haus daran gelegen ist, dieses beliebte Tourismus- und Naherholungsgebiet durch Fluglärm-Emission zu zerstören und die Besucher von hier zu vertreiben.

Um es zu verdeutlichen: Durch den Tourismus wurde 2009 in Potsdam ein Brutto-Umsatz von 753 Millionen Euro erzielt. Wollen Sie und Ihr Haus eine solche ökonomische Größenordnung durch Fluglärm und Flugabgase ernsthaft aufs Spiel setzen?

Da Sie angeboten haben, den Informationsaustausch mit den Bürgerinitiativen zu suchen, möchten wir Sie bitten, sich kurzfristig mit Vertretern unserer Bürgerinitiative zu einem ausführlichen Gespräch zu treffen. Dabei sollte es vorrangig um die Belange der in Potsdam lebenden Menschen, des zu Potsdam gehörenden Unesco-Weltkulturerbes und der an Potsdam angrenzenden Naturschutzgebiete gehen. Die oben skizzierten gesetzlichen Vorgaben bezüglich der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Region würden wir dann gerne in den Mittelpunkt unseres Gesprächs rücken. Möglicherweise können wir Sie auch über rechtliche Richtlinien informieren, die Ihnen noch nicht bekannt waren und die Sie beim Genehmigungsverfahren bzw. Ihren Gesprächen mit der Deutschen Flugsicherung über die Flugroutenfestlegung bislang unberücksichtigt gelassen haben.

Zur Vorbereitung eines solchen Gesprächs würden wir Sie bitten, uns im Vorwege möglichst unbürokratisch folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Flugrouten, Flughöhen und Flugbewegungen lagen dem Planfeststellungsverfahren für den Flughafen BBI-Schönefeld zugrunde?

  1. Welche Flugrouten, Flughöhen und Flugbewegungen waren dem Antrag für das Planfeststellungsverfahren als Anlage „DES“ (Datenerfassungssystem) beigefügt und somit dessen Bestandteil?

  1. Welche Flugrouten lagen dem Bundesverwaltungsgericht vor, als dieses die Genehmigung für den Bau des Flughafens BBI-Schönefeld und den Planfeststellungsbeschluss für rechtens erklärte?

  1. Wurde das Bundesumweltamt von Ihnen bereits mit der Planung bzw. Festlegung der BBI-Flugrouten befasst?

  1. Wenn ja, wann, mit welchen Fragestellungen und mit welchem Ergebnis?

  1. Wenn nein, für wann ist dies vorgesehen?

  1. Wie schätzt das Brandenburger Infrastrukturministerium die Folgen von Flugrouten in erheblicher Zahl und niedriger Höhe über dem Unesco-Weltkulturerbe Preussische Schlösser und Gärten und dem Naturschutzgebiet Königswald, Sacrow und Havelseen ein? Welche negativen Auswirkungen hätten sie für den Tourismus und die Attraktivität der Region?

  1. Bis zu welcher Höhe, bis zu welchen Dezibel-Werten und bis zu welcher Anzahl wären Überflüge über dem Unesco-Weltkulturerbe und dem Naturschutzgebiet Königswald, Sacrow und Havelseen aus Sicht des Brandenburger Infrastrukturministeriums hinnehmbar?

Da wir die Position der Stadt Potsdam für die Sitzung der Fluglärmkommission am 8. November 2010 gemeinsam mit der Beigeordneten für Umwelt und Soziales, Frau Elona Müller, möglichst präzise und sachkundig vorbereiten möchten, ist leider rasches Handeln erforderlich.

Wir möchten Sie daher bitten, die oben genannten Fragen bis spätestens 29. Oktober 2010 schriftlich zu beantworten und sich, wenn irgend möglich, noch vor der Sitzung der Lärmschutzkommission mit uns zu einem Gespräch zu treffen.

Wir richten uns selbstverständlich nach Ihrem sicher sehr überfüllten Terminkalender und stehen für ein solches Gespräch jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns sehr auf Ihre geschätzte Antwort und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Markus Peichl
Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam e.V.