Dienstag, 31. Juli 2012

Enttäuschung über das Urteil unserer Klage

Liebe Mitstreiter,
leider haben wir unsere Klage gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht gewonnen. Das Genehmigungsverfahren für den noch in Bau befindlichen Berliner Großflughafen BER muss deshalb nicht noch einmal aufgerollt werden.

Foto: dapd
Das entschied das Bundes-verwaltungsgericht in seinem heute in Leipzig verkündeten Urteil. Demnach dürfen die beiden Startbahnen wie geplant mit abknickenden Flugrouten betrieben werden.

Dieses Urteil bedeutet, dass künftig tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen sind, die sich jahrelang davor sicher fühlten.

Im Rechtsstreit haben wir mit anderen Gemeinden, wie Klein Machnow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium geklagt, weil wir uns bei den Flugrouten getäuscht sahen. Betreiber und Behörden hatten die Flugrouten der beiden Startbahnen entgegen besseren Wissens als gradlinig und nicht abknickend dargestellt, um den Bau durchsetzen zu können.

Ziel war es, den Planfestellungsbeschluss zu kippen und ein neues Verfahren einzuleiten.

Laut Urteil war die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits verjährt. Eine Klage sei nur noch zulässig, wenn wir als  Kläger damals "arglistig" über die Planung der Flugrouten getäuscht worden wären.

Solch eine Täuschung hatten wir geltend gemacht. Anhand von Gesprächsprotokollen konnten wir beweisen, dass die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) darüber informiert waren, dass der zeitgleiche Betrieb beider Startbahnen aus Sicherheitsgründen nur mit abknickenden Flugrouten möglich war.

Die Leipziger Richter wiesen den Vorwurf der Arglist nun aber zurück. Flugrouten werden im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht abschließend festgelegt und könnten sich auch ändern, so das Gericht. Trotzdem bescheinigte das Gericht schwere Fehler auf Seiten der Behörde. So wurden die Planungsunterlagen nicht in allen Gemeinden ausgelegt, wo es erforderlich gewesen wäre. Das gleiche gilt für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Menschen in diesen Gebieten.

In Zukunft darf nun aber jeder Bürger gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, sofern sein Grundstück innerhalb des Einwirkungsbereiches des Flughafens liegt und es nicht auszuschliessen ist, daß er jemals davon betroffen ist.

Spannend wird die genaue Begründung, die wir in einigen Wochen erhalten werden.

Zur weiteren Information die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes