Mittwoch, 15. Januar 2025

Machbarkeitsstudie im Rahmen des Landesniedrigwasserkonzepts des Landes Brandenburg zum Umgang mit dem sich verändernden Landschaftswasserhaushalt im Einzugsgebiet und den Wasserständen von Groß Glienicker und Sacrower See

 Anlass

Die Wasserstände der grundwassergespeisten Seen Groß Glienicker See und Sacrower See haben sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre stark verändert und lösen auch in der Bevölkerung starke Reaktionen hervor.

Die intensive Besiedlung und die klimatischen Veränderungen haben die Ressourcen des Landschaftswasserhaushalts verändert. Die Seen einer eiszeitlichen Abflussrinne unterlagen seit der letzten Eiszeit immer Veränderungen und sind nun ortsbildprägende und identitätsstiftende Heimat aller Anlieger und Eigentümer. Die Wasserflächen und die ufernahen natürlichen Schutzräume sind insbesondere durch das Absinken der Wasserstände und die Ausbreitung großer Flachwasserbereiche einer starken ökologischen Veränderung der natürlichen Lebensräume ausgesetzt. So ist u.a. ein ehemals zwischen den beiden Seen vorhandener Verbindungskanal seit vielen Jahren trockengefallen. Gleiches giltfür viele Feuchtgebiete im Seeburger Fenn und Sümpelfichten im nördlichen Teil der natürlichen Abflussrinne, welche diese Grundmoränenplatte in Richtung Havel entwässert.

Weiterhin ist eine noch vorhandene Verbindung des Sacrower Sees zur Havel (Schiffgraben) mit einem Sperrbauwerk versehen worden, dessen Funktion hinterfragt wird, da es in diesem Bereich zu Verschlammungen und Geruchsbelästigungen kommt. Steigender Nutzungsdruck und die Auswirkungen des Klimawandels und vermehrt auftretende Niedrigwassersituationen wirken ebenfalls nachteilig auf die Gewässer.

Im Rahmen eines Beteiligungsformates zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, dem Bezirksamt Spandau von Berlin und verschiedenen Bürgervereinen und -initiativen wurde eine Diskussion angestoßen, wie die aktuelle Situation an den Gewässern verbessert werden kann.

Im Ergebnis soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die für alle Beteiligten nachvollziehbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die geeignet sind, einen machbaren Umgang mit dem sich verändernden Landschaftswasserhaushalt in der ehemaligen eiszeitlichen Abflussrinne mit den prägnanten Seen zu finden.

Machbarkeitsstudie zum Download


Förderung für Überleitung von Havelwasser in den Groß Glienicker See möglich

Der Spandauer Bundestagsabgeordnete Helmut Kleebank (SPD) setzt sich weiterhin engagiert für die Rettung des Groß Glienicker Sees ein.

In einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) im Bundesumweltministerium (BMUV) erkundigte er sich nach der Veröffentlichung weiterer Förderprogramme im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Die Antwort der Staatssekretärin enthält eine erfreuliche Botschaft: Eine Förderung des Bundes für Maßnahmen zum Wassermanagement, die zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen, ist grundsätzlich möglich.



„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bund bereit ist, auch Maßnahmen zur Sicherung des Wasserhaushalts in Seen wie dem Groß Glienicker See zu fördern“, betont Kleebank.

Staatssekretärin Hoffmann bestätigte zudem, dass das Bundesumweltministerium plant, schnellstmöglich Förderprogramme für einen naturnahen Wasserhaushalt auf den Weg zu bringen.

Kleebank appelliert an das Ministerium, diese Programme zügig zu veröffentlichen: „Die Rettung des Groß Glienicker Sees kann nicht länger warten. Ein klares Förderprogramm würde auch als Signal an die Landesregierung Brandenburgs und die Verwaltungen in Berlin und Potsdam dienen, die erforderlichen Maßnahmen für den Groß Glienicker und den Sacrower See voranzutreiben.“



Der Groß Glienicker See und der benachbarte Sacrower See leiden seit Jahren unter sinkenden Wasserständen, was erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen hat. Eine gezielte Überleitung von Havelwasser könnte eine nachhaltige Lösung sein, um den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Folgen des Klimawandels abzumildern.

„Es ist jetzt an der Zeit, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, um den Wasserhaushalt zu sichern und unsere Gewässer vor dem Austrocknen zu bewahren“, so Kleebank abschließend."


Gutachten der Partsch & Partsch Rechtsanwälte















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KURZGUTACHTEN

1. Nach unserer Auffassung könnte die Bürgerinitiative einen Anspruch auf Tätig- werden gegenüber dem Wasser- und Bodenverband gem. § 10 USchadG ha- ben.

Dafür ist jedoch zunächst eine Anerkennung der Bürgerinitiative gem. §3 UmwRG

erforderlich. Gerne können wir Sie bei der entsprechenden Antragstellung unter- stützen.

2. Die Begriffe der Wasserunterhaltung und des Wasserausbaus sind legaldefiniert

und stehen nicht im Ermessen der Behörde. Sollte eine unzuständige Behörde

handeln, könnten Sie die Entscheidung der Behörde u.U. mittels Anfechtungs-

klage angreifen. Auch dies setzt jedoch zunächst eine Anerkennung gem. § 3 UmwRG voraus.

Die weiteren Einzelheiten hängen vom Einzelfall ab.

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen

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